Kaufen - Verkaufen - Handeln

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Wie man Aureus Nummus Gold kauft, verkauft und handelt

Austausch

Der Aureus Nummus Gold ist an den folgenden Börsenplätzen zum Handel zugelassen (Änderungen vorbehalten):



Weitere Austausche werden folgen.

Kleinanleger – Nicht-professionelle + nicht-institutionelle Anleger

Im Allgemeinen können wir nur mit so genannten „akkreditierten Anlegern“ handeln. Die Definition eines „zugelassenen Anlegers“ finden Sie hier auf dieser SEC-Website. Siehe auch die Definition in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Teil dieser Website. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie nicht mindestens der Definition des „zugelassenen Anlegers“ entsprechen, höchstwahrscheinlich ein Mitglied der allgemeinen Öffentlichkeit oder ein Kleinanleger sind. In diesem Fall müssen Sie Aureus Nummus Gold über eine der Kryptobörsen kaufen, verkaufen und handeln, an denen Aureus Nummus Gold gehandelt wird. Diese Börsen werden gewöhnlich auch als „Sekundärmärkte“ bezeichnet. Im Allgemeinen haben die Verwalter des Aureus Nummus Gold keinen Einfluss auf diese Kryptobörsen oder Sekundärmärkte. Sekundärmärkte, wie z.B. Kryptobörsen, existieren und agieren unabhängig von Aureus Nummus Gold. Die Kryptobörsen, an denen Aureus Nummus Gold zum Handel zugelassen ist, akzeptieren in der Regel Kleinanleger, nicht-professionelle Anleger, nicht-institutionelle Anleger und die breite Öffentlichkeit.

Direkte Transaktionen mit akkreditierten, professionellen und institutionellen Anlegern

Wenn Sie mindestens ein akkreditierter Anleger oder ein „institutioneller Anleger“ sind und nicht auf der Liste der „ausgeschlossenen Personen“ stehen, können wir direkt mit Ihnen Geschäfte abschließen. Beispiele: Wir könnten das Aureus Nummus Gold direkt von Ihnen zurückkaufen oder an Sie verkaufen, im Austausch gegen Gold, Edelmetalle, andere Rohstoffe, andere Vermögenswerte oder Fiat-Währungen. Wir tun dies von Fall zu Fall für ausgewählte Kunden. Es können weitere Einschränkungen gelten, siehe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Abschnitt Rechtliches. Mehrere Gesetze verpflichten uns, einen Nachweis über den Status eines „zugelassenen Anlegers“ eines Kunden oder eines Anlegers zu verlangen, der direkt mit uns handeln möchte. Dieser Nachweis besteht in der Regel aus Kontoauszügen, die einen Mindestbetrag an liquiden Mitteln gemäß der Definition hier auf dieser SEC-Website ausweisen, oder auch aus einem Bestätigungsschreiben eines Wirtschaftsprüfers oder einer Bank. Auch beglaubigte Jahresabschlüsse wären akzeptabel. Im Zweifelsfall fragen Sie uns bitte.

Brauchen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie Hilfe bei einer Aureus Nummus Gold-Transaktion benötigen, wenden Sie sich bitte an uns, oder senden Sie eine E-Mail an aureus(at)nummus.gold.

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